Neustarthilfe

Die Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden. Dies muss der Soloselbständige jedoch selbst beantragen. Wir als Steuerberater können dies nicht für Sie übernehmen. Bei der Ermittlung des Referenzumsatzes sowie bei allen anderen Fragen sind wir selbstverständlich behilflich. Alles weitere hier. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html Beantragung Elster-Zertifikat und Antragstellung hier: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/