Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können.

Ziel der Maßnahme ist nach dem  Bund-Länder-Beschluss Wirtschaft weiter zu stimulieren die die Digitalisierung und zur fördern.

Die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann.

Regelung gilt auch für Home-Office

Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

Das Förderprogramm zur Digitalisierung des Mittelstandes ist am 07.09.2020 gestartet.

Infos und Antragsformular sind auf der Homepage des BMWi zu finden.

Seit 1.1.2020 müssen bei allen Vorgängen an elektronischen Kassen Belege ausgegeben werden. Erfahren Sie hier, ob Sie betroffen sind und was Sie beachten müssen.
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Mindestlohn steigt wie­der: Das müs­sen Un­ter­neh­mer wissen

2020 steigt der ge­setz­li­che Min­dest­lohn auf 9,35 Euro. Beim Be­rech­nen des Stun­den­sat­zes gel­ten be­son­de­re Re­geln, etwa für Prä­mien, Bo­ni und Weih­nachts­geld. Da­her soll­te stets ein Steuer­be­ra­ter prü­fen, ob der Un­ter­neh­mer wirk­lich ge­nug bezahlt.

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Ab sofort haben wir einen neuen Service, der Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern das Leben erleichtern wird.

Der Personalfragebogen ist digital geworden. Sie als Arbeitgeber brauchen sich künftig nicht mehr mit dem Papierkram herum schlagen.

Das Einzige, was Sie benötigen: eine E-Mail Adresse Ihrer/s neue/n Mitarbeiter/in

 

Sie öffnen folgenden Link:

Digitaler Personalfragebogen

Alternativ

 

und können dort den entsprechenden Fragebogen auswählen und ausfüllen.

Sowohl vom Smartphone, als auch am Tablet oder PC.

Sie werden sehen, Ihr Leben wird sich dadurch tatsächlich erleichtern.

Zukünftig wird es aufgrund dessen nicht mehr möglich sein, uns den Fragebogen in Papierform einzureichen.

 

Bei Fragen bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Zum 01.07.2019 wird bei einem Midijob die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht.

Neu ist ab 01.07.2019 auch, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen. Weiterlesen

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 21.9.2018 dazu Stellung genommen. Weiterlesen

Hier ist sehr übersichtlich erklärt, was während der Fussball-WM am Arbeitsplatz erlaubt ist. Weiterlesen

Die Frage wird in der täglichen Beratungspraxis sehr häufig gestellt. Wie lange müssen Privatpersonen ihre Kontoauszüge aufbewahren?

Generell gilt: Eine einheitliche Frist gibt es für Verbraucher nicht. Denn Privatleute sind gesetzlich nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel für Handwerker- und Dienstleistungen, die man von der Steuer absetzen will. Wie lange Sie welche Kontoauszüge und Belege aufheben sollten, lesen Sie hier.

Viele Verbraucher nehmen sich jetzt einen „Frühjahrsputz“ ihrer Finanz-Unterlagen vor. Eine wichtige Frage dabei ist jedes Jahr: Wie lange muss man Kontoauszüge eigentlich aufbewahren? Die Antwort: Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzuheben.

Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Grundsätzlich sollte man Kontoauszüge aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung einige Jahre aufbewahren – zumindest mit Blick auf die dreijährige Verjährungsfrist, die für Alltagsgeschäfte gilt. Denn im Streitfall kann man damit beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Für Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, gilt eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren.

Wer Kontoauszüge nicht mehr hat oder findet, kann diese bei der Bank anfordern. Was das kostet, steht im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis des Geldinstituts. Bei einem Onlinebanking-Konto können die Inhaber zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder -Archiv zu speichern.

Quelle: https://bankenverband.de/blog/wie-lange-muss-man-kontoauszuge-aufbewahren/