Überbrückungshilfe Frist verlängert

Die Frage wird in der täglichen Beratungspraxis sehr häufig gestellt. Wie lange müssen Privatpersonen ihre Kontoauszüge aufbewahren?

Generell gilt: Eine einheitliche Frist gibt es für Verbraucher nicht. Denn Privatleute sind gesetzlich nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel für Handwerker- und Dienstleistungen, die man von der Steuer absetzen will. Wie lange Sie welche Kontoauszüge und Belege aufheben sollten, lesen Sie hier.

Viele Verbraucher nehmen sich jetzt einen „Frühjahrsputz“ ihrer Finanz-Unterlagen vor. Eine wichtige Frage dabei ist jedes Jahr: Wie lange muss man Kontoauszüge eigentlich aufbewahren? Die Antwort: Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzuheben.

Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Grundsätzlich sollte man Kontoauszüge aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung einige Jahre aufbewahren – zumindest mit Blick auf die dreijährige Verjährungsfrist, die für Alltagsgeschäfte gilt. Denn im Streitfall kann man damit beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Für Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, gilt eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren.

Wer Kontoauszüge nicht mehr hat oder findet, kann diese bei der Bank anfordern. Was das kostet, steht im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis des Geldinstituts. Bei einem Onlinebanking-Konto können die Inhaber zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach oder -Archiv zu speichern.

Quelle: https://bankenverband.de/blog/wie-lange-muss-man-kontoauszuge-aufbewahren/

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