NRW-Soforthilfe
Neuigkeiten und Arbeitshilfen zur Rückabwicklung der NRW-Soforthilfe 2020

seit Beginn der Corona-Pandemie im März dieses Jahres haben Bund und Länder diverse Hilfsprogramme aufgelegt.

Dies wollen wir zum Anlass nehmen, Ihnen heute einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Abrechnung der Corona-Soforthilfe zu geben:

  • Kurzfristig werden alle Soforthilfeempfänger eine E-Mail des Wirtschaftsministeriums NRW erhalten. Wer noch in 2020 abrechnen und ggf. zu viel erhaltene Mittel zurückzahlen möchte, kann über einen Link seine persönlichen Abrechnungsunterlagen anfordern, die wiederum per E-Mail verschickt werden. Wer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abrechnen möchte, muss zunächst nichts unternehmen und wird im Frühjahr erneut kontaktiert.

 

  • Bei Berücksichtigung von Personalkosten bittet das Wirtschaftsministerium zu berücksichtigen, dass diese nach den Vorgaben des Bundes nicht als Ausgaben angesetzt werden dürfen. Hier sei als Kompromisslösung vorgesehen, „im Förderzeitraum generierte Einnahmen um die Personalkosten zu reduzieren, die zur Einnahmenerzielung notwendig waren“.

Hier die FAQs des Wirtschaftsministeriums NRW sowie weitere Arbeitshilfen:

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