Koalitionsbeschluss vom 25.08.2020

 

Im Koalitionsbeschluss vom 25.08.2020 wurde unter anderem die Verlängerung der Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe bis zum 31.12.2020 verlängert.

Alle weiteren beschlossenen Maßnahmen sind Koalitionsbeschluss 25.08.2020 und auch hier in unserer Mandanteninfo.

Das sind mal gute Nachrichten. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde bis zum 30. September 2020 verlängert. BStBK, Pressemitteilung vom 31.07.2020 Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen.Die Frist­verlängerung […]