2019 steigt der ge­setz­li­che Min­dest­lohn auf 9,19 Euro. Bei der Be­rech­nung des Stun­den­sat­zes gel­ten be­son­de­re Re­geln et­wa für Prä­mien, Bo­ni und Weih­nachts­geld. Da­her soll­te stets ein Steuer­be­ra­ter prü­fen, ob der Un­ter­neh­mer wirk­lich ge­nug bezahlt.Alle weiteren Infos finden Sie unter diesem Link.