Digitale Wirtschaftsgüter
Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können.

Ziel der Maßnahme ist nach dem  Bund-Länder-Beschluss Wirtschaft weiter zu stimulieren die die Digitalisierung und zur fördern.

Die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann.

Regelung gilt auch für Home-Office

Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

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