Steuerliche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
Auf den ersten Blick betrachtet, hat der Klimaschutz nichts mit Steuern zu tun.
Jedoch gibt es für Private, also den Steuerbürger, Steuererleichterungen/Förderungen, wenn er „seinen Teil“ zum Klimaschutz beiträgt.
Welche Förderungen dies sein können, erfahren Sie bei uns. Zögern Sie nicht, mit uns Ihre Steuersparpläne durchzusprechen.
Denn auch hier gilt: Dass Steuern gespart werden können, ist lediglich das „Sahnehäubchen“ auf einer sinnvollen wirtschaftlichen Entscheidung.
Hierzu zählen z.B.:
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
- Befristete Anhebung der Entfernungspauschale und Mobilitätsgarantie
- Förderung der E-Mobilität
- Begünstigung von Bahnfahrten
- Verteuerung von Flugreisen
- Senkung des Strompreises
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