Klimaschutzmaßnahme

Steuerliche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

Auf den ersten Blick betrachtet, hat der Klimaschutz nichts mit Steuern zu tun.

Jedoch gibt es für Private, also den Steuerbürger, Steuererleichterungen/Förderungen, wenn er „seinen Teil“ zum Klimaschutz beiträgt.

Welche Förderungen dies sein können, erfahren Sie bei uns. Zögern Sie nicht, mit uns Ihre Steuersparpläne durchzusprechen.

Denn auch hier gilt: Dass Steuern gespart werden können, ist lediglich das „Sahnehäubchen“ auf einer sinnvollen wirtschaftlichen Entscheidung.

Hierzu zählen z.B.:

  • Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
  • Befristete Anhebung der Entfernungspauschale und Mobilitätsgarantie
  • Förderung der E-Mobilität
  • Begünstigung von Bahnfahrten
  • Verteuerung von Flugreisen
  • Senkung des Strompreises

Sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung einfach an.

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