Die Bundesregierung hat die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe nachgebessert.

Fördersätze bei Fixkosten werden erhöht

Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. „Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein“, unterstrich Altmaier. Wie Scholz weiter sagte, werden künftig je nach Umsatzausfall bis zu 90 Prozent der Fixkosten übernommen.

Anträge weiter über Dritte

Die Hilfen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern zugute kommen, die von den Folgen der Corona-Krise besonders betroffen sind. Die Bundesregierung hat dafür knapp 25 Milliarden Euro reserviert. Bisher lief die Auszahlung auch wegen eines komplexen Antragverfahrens eher schleppend. Um Betrugsfälle wie bei der Soforthilfe zu verhindern, sollen die Hilfen weiter nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden können.

Zugangsvoraussetzungen gesenkt

Anders als bisher sollen künftig alle Unternehmen oder Selbstständige Überbrückungshilfen beantragen können, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten nachweisen können oder aber einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Bisher musste der Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai mindestens 60 Prozent betragen haben, um Fixkostenzuschüsse für die Monate Juni, Juli und August zu erhalten.

Antragsberechtigte bekommen schon bei Umsatzeinbruch von 30 Prozent Geld

Zudem wurden die Fördersätze erhöht. Je nach Höhe des tatsächlichen oder prognostizierten Umsatzeinbruchs in den förderfähigen Monaten September bis Dezember werden jetzt bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent 90 (bisher 80) Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Bricht der Umsatz um 50 bis 70 Prozent ein, werden 60 (bisher 50) der förderfähigen Fixkosten übernommen. Und bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 (bisher 40) Prozent werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten übernommen. Darüber hinaus soll die Personalkostenpauschale von zehn Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent erhöht werden. Außerdem seien bei Schlussabrechnung künftig Nachzahlungen von staatlicher Seite ebenso möglich. Bisher galt das nur für Rückforderungen.